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Makale: Firmengeschenke und die 50-Euro-Grenze: was seit 2024 gilt (früher 35 Euro)

Firmengeschenke und die 35-Euro-Grenze: die Zahl, die alles prägt – Schachatelier
Firmengeschenk

Firmengeschenke und die 50-Euro-Grenze: was seit 2024 gilt (früher 35 Euro)

Die Kurzfassung: Die 35-Euro-Grenze für Geschenke an Geschäftspartner gibt es nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Freigrenze bei 50 Euro pro Empfänger und Wirtschaftsjahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). Geändert hat sie das Wachstumschancengesetz. Wer heute noch mit 35 Euro plant, rechnet mit einer Zahl, die seit über zwei Jahren überholt ist.

Trotzdem taucht die alte Zahl in fast jeder Diskussion über Firmengeschenke auf – und sie wird obendrein häufig falsch zugeordnet. Ein Überblick, was wirklich gilt.

Wie hoch ist die Freigrenze für Geschäftsgeschenke?

50 Euro pro Empfänger und Wirtschaftsjahr. Die Grenze betrifft Geschenke an Personen außerhalb des eigenen Unternehmens: Kunden, Lieferanten, externe Partner. Alle Zuwendungen eines Jahres an dieselbe Person werden dabei zusammengerechnet – das Weihnachtspräsent, die Aufmerksamkeit zum Jubiläum, das Mitbringsel nach dem Messetermin.

Freigrenze, nicht Freibetrag – der teure Unterschied

Das ist der Punkt, an dem es in der Praxis schiefgeht. Eine Freigrenze funktioniert nicht wie ein Freibetrag: Wird sie überschritten, entfällt der Betriebsausgabenabzug nicht nur für den übersteigenden Teil, sondern für das gesamte Geschenk. Ein Cent über der Grenze genügt. Zusätzlich entfällt in diesem Fall auch der Vorsteuerabzug.

Netto oder brutto?

Das hängt vom Unternehmen ab. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, rechnet netto – die Umsatzsteuer bleibt bei der Prüfung der 50 Euro außen vor. Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, etwa als Kleinunternehmer nach § 19 UStG, muss den Bruttobetrag ansetzen.

Und Streuwerbeartikel?

Für Werbeartikel von geringem Wert bis 10 Euro gilt eine eigene Behandlung; sie werden üblicherweise nicht in die Prüfung der 50-Euro-Freigrenze einbezogen und erfordern auch keine Pauschalversteuerung. Das betrifft Kugelschreiber und Streuartikel – nicht das Geschenk, an das sich jemand erinnern soll.

Der wichtigste Punkt: Mitarbeitende sind ein anderer Fall

Hier liegt das größte Missverständnis. Die 50-Euro-Jahresfreigrenze gilt für Geschäftsfreunde. Für eigene Mitarbeitende gelten ganz andere Regeln:

  • Sachzuwendungen sind bis zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) für die beschäftigte Person steuerfrei – pro Monat, nicht pro Jahr.
  • Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Dienstjubiläum kommen Aufmerksamkeiten bis 60 Euro hinzu.
  • Als Betriebsausgabe sind Geschenke an Mitarbeitende für das Unternehmen ohnehin abziehbar – die Frage ist nur, ob beim Empfänger Steuer anfällt.

Gerade hier liegen die Anlässe, bei denen ein wertiges Geschenk zählt: das Dienstjubiläum nach 25 Jahren, der Abschied in den Ruhestand nach drei Jahrzehnten. Wer diese Momente mit einem 50-Euro-Präsent begeht, weil er die Grenze falsch zuordnet, verschenkt mehr als Geld – nämlich die Gelegenheit.

Was, wenn das Geschenk teurer sein soll?

Dafür gibt es die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG: Das schenkende Unternehmen übernimmt pauschal 30 Prozent des Zuwendungswerts zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, damit beim Empfänger keine Steuerpflicht entsteht. Das Wahlrecht muss für alle Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres einheitlich ausgeübt werden. Wichtig: Die Pauschalsteuer heilt keine überschrittene Freigrenze – ein Geschenk über 50 Euro an einen Geschäftsfreund bleibt für das Unternehmen eine nicht abziehbare Ausgabe.

Warum eine Zahl die Geschenkkultur prägt

Die Folge sieht man in jedem Büro: die Schublade mit dem dritten bedruckten Kugelschreiber, die Flasche Wein vom letzten Jahresabschluss, das Notizbuch mit fremdem Logo. Das ist kein böser Wille, sondern die logische Konsequenz aus einer Grenze, die einen ganzen Markt in eine Preisklasse gedrängt hat. Nur: Ein Geschenk, das nur existiert, weil es unter einer Grenze bleibt, kommt auch so an.

Die eigentliche Frage ist deshalb nicht steuerlich, sondern strategisch: Wollen Sie viele Menschen ein bisschen beschenken – oder wenige richtig? Für breite Streuung ist ein günstiges Präsent völlig in Ordnung. Für den Schlüsselkunden, den langjährigen Partner, die Mitarbeiterin nach dreißig Jahren rechnet sich etwas anderes.

Was ein gutes Firmengeschenk ausmacht

  • Es bleibt. Verbrauchtes ist nach zwei Wochen weg – mit ihm die Erinnerung.
  • Es ist sichtbar. Ein Gegenstand, der im Büro oder Wohnzimmer steht, erinnert jahrelang an den Absender.
  • Es wirbt leise. Ein dezent ins Holz graviertes Logo wirkt wie eine Signatur – ein Aufdruck wie Reklame.
  • Es meint jemanden. Eine persönliche Widmung macht aus einer Pflichtgeste ein Geschenk.

Ein wichtiger Hinweis

Steuerliche Regelungen ändern sich – die 35-Euro-Grenze ist dafür das beste Beispiel – und hängen vom Einzelfall ab. Wir sind keine Steuerberater und geben keine Steuerberatung. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation ist die Steuerberatung die richtige Adresse. Stand dieses Beitrags: September 2026.

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Schachatelier ist eine Berliner Marke. Jedes Set wird in Handarbeit gefertigt – für Unternehmen, die bei den wichtigen Anlässen nicht das Naheliegende verschenken wollen. Auf Wunsch gravieren wir Widmung oder Logo dezent ins Holz; die Gravur ist im Preis enthalten.

→ Firmengeschenke: Anfrage und Konditionen
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→ Alle Schachspiele aus Holz

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartner?

50 Euro pro Empfänger und Wirtschaftsjahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bis zum 31. Dezember 2023 lag sie bei 35 Euro; das Wachstumschancengesetz hat sie zum 1. Januar 2024 angehoben.

Was passiert, wenn das Geschenk über 50 Euro kostet?

Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird sie überschritten, entfällt der Betriebsausgabenabzug für das gesamte Geschenk – nicht nur für den übersteigenden Teil. Auch der Vorsteuerabzug ist dann ausgeschlossen.

Gilt die 50-Euro-Grenze auch für Geschenke an eigene Mitarbeitende?

Nein. Für Mitarbeitende gilt die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, zu persönlichen Anlässen zusätzlich Aufmerksamkeiten bis 60 Euro.

Zählt die Gravur zum Geschenkwert?

Maßgeblich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendung. Wie einzelne Nebenkosten zu behandeln sind, hängt vom Einzelfall ab – das klärt Ihre Steuerberatung.

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